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Kosten und Abrechnung von Psychotherapie

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in den Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Wir können leider nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung: Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen die Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten - auch wenn dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig ist - zu ermöglichen. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier.

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler kommen.

Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kosten und Abrechnung von Coaching, Supervision, Kursen

Die Kosten, Abrechnung sowie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme für Coaching, Supervision und Kurse besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Behandler.

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